Natürlich werden Immobilien nicht nur aus der Not heraus versteigert: Das Gebotsverfahren ist eine freie Auktion, bei der Interessenten alle relevanten Infos zum jeweiligen Objekt vorliegen. Davon ausgehend geben sie ein Gebot ab, das ihrer persönlichen Einschätzung und ihrem Budget entspricht.
Verschiedene Vorteile
aus Verkäufersicht
Es lässt sich ausloten, was potentielle Käufer tatsächlich für das Objekt zahlen würden.
Lange Verhandlungen entfallen aufgrund der klaren Gebotslage.
Das Objekt muss nicht veräußert werden, falls ein vorab festgelegter Mindestpreis unterboten wird.
Unter Verkäufern läuft das Gebotsverfahren mitunter als Geheimtipp. Auf Wunsch weihen wir Sie detailliert ein!